Ab dem 25. Mai 2007 dürfen an Kraftfahrzeuge nur noch Edelstahl-Frontbügel mit EG-Typgenehmigung laut der EU-Richtlinie RREG 2005/66/EG angebaut werden. Ab diesem Datum ist es nicht gestattet, Edelstahl-Frontbügel ohne EG-Typgenehmigung anzubauen. Ebenso erteilt der TÜV keinen Eintrag mehr in die Fahrzeugpapiere.
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Folgende Punkte sollten bei der Montage von Chromartikeln beachtet werden, wenn diese mit doppelseitigen 3M Kleber befestigt werden:
- Die Fläche sollte trocken, fett und staubfrei sein.
- Die Umgebungstemperatur sollte über 15° Celsius liegen.
- Das Fahrzeug sollte danach 24 Std. nicht durch die Waschstrasse fahren.
- Die Chromartikel benötigen ebenso wie das Fahrzeug regelmäßige Pflege mit Chrompolitur oder Autowachs.
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Im Falle der Geltendmachung von Ansprüchen jeglicher Art aus urheber-, wettbewerbsrechtlichen sowie markenrechtlichen Angelegenheiten bitten wir, zur Vermeidung unnötiger Rechtsstreitigkeiten, Abmahnungen und Kosten, uns umgehend zu kontaktieren. Falls Ansprüche der oben genannten Art reklamiert werden, sagen wir bereits hier vor einer endgültigen rechtsverbindlichen Klärung Abhilfe zu, durch die eine eventuelle Wiederholungsgefahr verbindlich ausgeschlossen ist. Eine dennoch ergehende Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme würde sodann wegen Nichtbeachtung einer Schadensminderungspflicht zurückgewiesen. Bei in diesem Sinne unnötigen bzw. Unberechtigen Abmahnungen und Folgemaßnahmen würde mit einer negativen Feststellungsklage beantwortet.