Ab dem 25. Mai 2007 dürfen an Kraftfahrzeuge nur noch Edelstahl-Frontbügel mit EG-Typgenehmigung laut der EU-Richtlinie RREG 2005/66/EG angebaut werden. Ab diesem Datum ist es nicht gestattet, Edelstahl-Frontbügel ohne EG-Typgenehmigung anzubauen. Ebenso erteilt der TÜV keinen Eintrag mehr in die Fahrzeugpapiere.
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Folgende Punkte sollten bei der Montage von Chromartikeln beachtet werden, wenn diese mit doppelseitigen 3M Kleber befestigt werden:
- Die Fläche sollte trocken, fett und staubfrei sein.
- Die Umgebungstemperatur sollte über 15° Celsius liegen.
- Das Fahrzeug sollte danach 24 Std. nicht durch die Waschstrasse fahren.
- Die Chromartikel benötigen ebenso wie das Fahrzeug regelmäßige Pflege mit Chrompolitur oder Autowachs.
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